Ihr Forstbetrieb in Poing · 85586

Baum fällen lassen in Poing

Sie suchen einen zuverlässigen Forstbetrieb in Poing? BrandlForst ist Ihr regionaler Partner für Forstarbeiten, Baumpflege und Spezialfällungen – für Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen.

Mit einer Anfahrt von etwa 131 Minuten ab Fürsteneck sind wir in Poing regelmäßig im Einsatz.

Leistungen in Poing

Das bieten wir in Poing

Alle Leistungen rund um Wald, Baum und Holz – zuverlässig vor Ort.

Forstarbeiten

Wir bewirtschaften und pflegen Wälder in Poing und Umgebung – zuverlässig und nachhaltig.

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Aufforstung

Wiederaufforstung und Kulturbegründung in Poing und Umgebung – standortgerecht und klimastabil.

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Baumpflege

Sicherer Baumschnitt und Baumkontrolle für Privatgärten und kommunale Bäume in Poing.

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Obstbaumschnitt

Obstbaumschnitt in Poing – vom jungen Baum bis zur Verjüngung alter Hochstämme.

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Streuobstwiesenpflege

Sorgfältige Streuobstwiesenpflege in Poing und Umgebung – schnell, lückenlos und baumschonend.

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Baumkontrolle

Baumkontrolle und Verkehrssicherheit in Poing – dokumentiert nach FLL-Richtlinie.

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Spezialfällungen

Problembäume in Poing sicher entfernen – auch direkt am Haus oder an der Straße.

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Kranfällungen

Große Bäume in Poing sicher per Fällkran entfernen – 30 m Reichweite, bis 75 cm Schneidedurchmesser.

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Sturm-Notdienst

Sturmschaden in Poing? Unser Baum-Notdienst beseitigt umgestürzte Bäume und Gefahrenbäume sicher und schnell.

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Rodung

Grundstücke roden und Baufelder räumen in Poing – mit eigener Technik und geregeltem Abtransport.

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Trassenpflege

Wir halten Trassen und Wege in Poing zuverlässig frei – einmalig oder im Pflegeintervall.

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Energieholz

Energie- und Brennholz aus nachhaltiger Pflege – rund um Poing geerntet und aufbereitet.

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Grünschnittentsorgung

Grünschnitt und Astwerk in Poing vor Ort häckseln und entsorgen lassen – mit dem mobilen Häcksler.

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Baumstumpfentfernung

Wurzelstock fräsen und Baumstümpfe entfernen in Poing – schnell, sauber und ohne Ausgraben.

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Solarparkpflege

Solarpark mähen lassen in Poing und Umgebung – zuverlässige Mahd und Mulcharbeiten mit Aufsitzmähern.

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Holztransporte

Zuverlässige Holzabfuhr und Transporte rund um Poing – termintreu organisiert.

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Aus der Praxis

Typische Einsatzfälle in Poing

Das sind die Situationen, mit denen man uns in Poing am häufigsten ruft:

Der Baum ist zu groß geworden

Was vor dreißig Jahren als Zierbaum gepflanzt wurde, verschattet in Poing heute die halbe Terrasse oder drückt gegen die Dachrinne. Meist braucht es keine Fällung: Eine fachgerechte Kroneneinkürzung oder Auslichtung bringt Licht zurück und nimmt Windlast, ohne dass der Baum mit wildem Notaustrieb reagiert.

Verwildertes Grundstück wieder nutzbar machen

Ungenutzte Grundstücke in Poing wachsen schnell zu. Wir roden Gehölz, Gestrüpp und Aufwuchs mitsamt Wurzeln, häckseln das Schnittgut direkt vor Ort und übergeben Ihnen eine Fläche, auf der sich wieder arbeiten lässt – ob als Bauplatz, Garten oder Weide.

Baumstumpf weg, Fläche zurück

Nach einer Fällung bleibt in Poing ein Stumpf, der beim Mähen stört und wieder austreibt. Mit der Wurzelstockfräse entfernen wir ihn bis unter die Grasnarbe – ohne Ausgraben, ohne Flurschaden. Die Fläche lässt sich danach direkt einsäen, bepflanzen oder pflastern.

Gut zu wissen vor Ort

Baumschutzverordnung in Poing

Poing hat eine eigene Baumschutzverordnung. Sie löst die Fassung von 2005 ab und regelt, welche Bäume im Ortsgebiet nur mit Genehmigung der Gemeinde gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst – damit Sie vor der Anfrage einschätzen können, worauf es bei Ihrem Baum ankommt.

Wo die Verordnung gilt § 1
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, außerdem in Bebauungsplangebieten, sobald die Bebauung realisiert und ein zusammenhängender Ortsteil entstanden ist. Die Grenzen sind in einer Karte im Maßstab 1:25.000 (Anlage 1 der Verordnung) grob umschrieben.
Welche Bäume geschützt sind § 3 Abs. 1
Geschützt sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt es, wenn ein Stamm 60 cm erreicht. Ab 60 cm sind Bäume auch dann geschützt, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen stehen, deren Kronen sich berühren. Gemessen wird in 1 m Höhe über dem Erdboden – sitzt der Kronenansatz tiefer, unmittelbar darunter.
Welche Bäume ausgenommen sind § 3 Abs. 2
Nicht unter die Verordnung fallen Obstbäume – ausgenommen davon wiederum Walnussbäume und Esskastanien, die geschützt bleiben –, außerdem Fichten, Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die Erwerbszwecken dienen.
Was ohne Genehmigung verboten ist § 4 Abs. 1 u. 2
Geschützte Bäume dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich verändert werden. Ausdrücklich genannt ist auch das Kappen. Ebenso zählen Eingriffe im Wurzelbereich dazu – also unter der Krone zuzüglich 1,50 m nach allen Seiten: Abgrabungen, Aufschüttungen, Verdichtungen, Versiegelungen sowie Befahren und Beparken.
Was ohne Genehmigung erlaubt bleibt § 4 Abs. 3
Fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fallen nicht unter das Verbot: abgestorbene Äste entfernen, Wunden behandeln, Krankheitsherde beseitigen, Wurzelwerk belüften und bewässern, das Lichtraumprofil an Straßen herstellen und Formgehölze schneiden.
Gefahr im Verzug § 4 Abs. 4
Unaufschiebbare Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr einer Gefahr für Personen und zur Vermeidung bedeutender Sachschäden sind nicht verboten. Die Verordnung stellt am Ende zudem klar, dass die Pflicht des Eigentümers, seine Bäume verkehrssicher zu halten, von der Baumschutzverordnung unberührt bleibt.
Zeitraum für Fällungen
Die Gemeinde weist zusätzlich auf § 39 Bundesnaturschutzgesetz hin: Das Roden von Bäumen und Büschen ist vom 1. März bis 30. September nicht zulässig. Ausgenommen sind behördlich angeordnete Arbeiten zur Verkehrssicherungspflicht. Für planbare Fällungen bleibt damit das Winterhalbjahr.
Wie der Antrag läuft § 8
Die Befreiung ist bei der Gemeinde Poing schriftlich oder zur Niederschrift mit Begründung zu beantragen. Im Antrag sind die betroffenen Bäume nach Art, Stammumfang, Höhe und flächiger Ausdehnung sowie nach ihrer Lage auf dem Grundstück zu bezeichnen – also über einen Bestandsplan. Eine erteilte Genehmigung ist auf ein Jahr befristet und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Wann eine Befreiung erteilt wird § 6 Abs. 2
Auf Antrag unter anderem dann, wenn der Baum krank oder geschädigt ist und sich mit zumutbarem Aufwand nicht erhalten lässt, wenn von ihm Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen, die anders nicht abzuwenden sind, oder wenn eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nicht verwirklicht werden kann.
Bei Bauvorhaben § 9
Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich eine Baugenehmigung beantragt, müssen die vorhandenen Bäume in einem Bestandsplan eingetragen und die beabsichtigten Baummaßnahmen der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden. Das gilt auch für Bäume auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum, die von der Maßnahme betroffen sind – und ebenso schon für Voranfragen.
Ersatzpflanzung oder Ersatzzahlung § 10
Die Genehmigung wird meist mit einer Auflage erteilt. Ersatz ist als standortgerechter Laubbaum auf demselben Grundstück zu pflanzen, auf dem der gefällte Baum stand. Ist das nicht möglich oder nicht zumutbar, kann die Gemeinde eine Ersatzzahlung von je 1.000 € für kleinkronige und je 1.300 € für großkronige Bäume verlangen. Die Pflicht gilt erst als erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind.
Wenn ohne Genehmigung gefällt wird §§ 11, 12
Wer einen geschützten Baum ohne Gestattung beseitigt oder schädigt, ist zur Ersatzpflanzung beziehungsweise Ersatzzahlung verpflichtet. Zusätzlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann.
Lichtraumprofil über Geh- und Fahrwegen
Bewuchs ist an der Grundstücks- beziehungsweise Straßenbegrenzung zu halten. Über Geh- und Radwegen sind 2,50 m freizuhalten, über Fahrstraßen 4,50 m. Beachtet der Eigentümer das nicht, kann die Gemeinde die Beseitigung auf seine Kosten veranlassen. Der Rückschnitt auf das Lichtraumprofil ist zugleich einer der Fälle, die ohne Genehmigung zulässig sind.

Angaben ohne Gewähr. Diese Übersicht fasst den Stand vom 23.09.2021 zusammen (abgerufen am 03.09.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der amtliche Verordnungstext – bitte lesen Sie im Zweifel selbst nach oder fragen Sie direkt bei der Gemeinde nach. Ob für Ihren Baum eine Genehmigung nötig ist, entscheidet Gemeinde Poing, nicht der ausführende Betrieb.

Quellen Gemeinde Poing: Baumschutz & Rückschnitt · Baumschutzverordnung Poing vom 23.09.2021 (PDF)

Zuständig Gemeinde Poing, Rathausstraße 3, 85586 Poing · 08121 9794-0 · post@poing.de

Typische Anforderungen

Womit wir in Poing besonders häufig beauftragt werden:

  • Gefährliche oder schwer zugängliche Bäume sicher fällen
  • Bäume fachgerecht schneiden und pflegen
  • Sturm- und Käferholz aufarbeiten
  • Grundstücke roden und Baufelder räumen
  • Baumstümpfe fräsen und Wurzeln entfernen
  • Trassen und Wege freischneiden

Warum BrandlForst in Poing?

  • Regionaler Betrieb mit kurzen Wegen
  • Für Privatpersonen, Firmen & Kommunen
  • Moderne Technik & geschultes Personal
  • Direkter Draht zum Chef, keine Warteschleifen
  • Faire, transparente Preise
  • Alle Leistungen aus einer Hand

Ablauf

In vier Schritten zum Ziel

  1. 01

    Anfrage

    Sie schildern uns Ihr Anliegen in Poing.

  2. 02

    Vor-Ort-Termin

    Bei Bedarf verschaffen wir uns ein Bild der Lage.

  3. 03

    Angebot

    Sie erhalten ein transparentes, faires Angebot.

  4. 04

    Ausführung

    Wir arbeiten termintreu, sicher und sauber.

Häufige Fragen

Fragen zu Poing

Ist BrandlForst auch in Poing tätig?

Ja. BrandlForst ist in Poing und den umliegenden Ortsteilen regelmäßig im Einsatz – von der Baumpflege im Privatgarten bis zu umfangreichen Forstarbeiten für Kommunen und Betriebe.

Welche Leistungen bieten Sie in Poing an?

In Poing übernehmen wir Baumfällung und Forstarbeiten, Baumpflege, Spezialfällungen, Kranfällungen mit unserem Magni 6.30 Fällkran (30 m Reichweite, Woodcracker CS750 Smart), Baumstumpf entfernen und Wurzelstock fräsen, Trassenpflege, Energieholzernte und Holztransporte – alles aus einer Hand.

Was kostet eine Baumfällung in Poing?

Die Kosten hängen von Größe, Standort und Aufwand ab: Ein einzelner, frei stehender Baum ist deutlich günstiger als eine schwierige Fällung direkt am Haus oder per Kran. Wir schauen uns Ihren Baum in Poing bei Bedarf vor Ort an und nennen Ihnen vorab einen transparenten Festpreis – ohne versteckte Kosten.

Brauche ich in Poing eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In Poing gilt eine eigene Baumschutzverordnung: Im bebauten Ortsgebiet sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm mit 60 cm. Ausgenommen sind unter anderem Obstbäume – außer Walnuss und Esskastanie – sowie Fichten. Für geschützte Bäume brauchen Sie vor der Fällung eine Genehmigung der Gemeinde, die meist mit einer Ersatzpflanzung verbunden wird. Unabhängig davon dürfen Bäume von 1. März bis 30. September nicht gerodet werden. Die Angaben sind ohne Gewähr – maßgeblich ist der amtliche Verordnungstext. Wir sagen Ihnen, wie Ihr Baum einzuordnen ist, und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Wie erhalte ich ein Angebot für Poing?

Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir besprechen Ihr Anliegen, schauen es uns bei Bedarf vor Ort an und erstellen Ihnen ein faires, unverbindliches Angebot.

Arbeiten Sie auch für Privatpersonen in Poing?

Selbstverständlich. Wir sind sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen und Kommunen in Poing da – jeder Auftrag ist uns wichtig, vom einzelnen Baum bis zur großen Fläche.

Ortsteile von Poing

Wir sind nicht nur in Poing selbst, sondern auch in den umliegenden Ortsteilen für Sie im Einsatz:

Angelbrechting · Grub