Für Generalunternehmer & Auftraggeber

Nachunternehmer für Baumfällung und Forstdienstleistungen

Sie haben einen Auftrag gewonnen, und im Los steckt ein Baum-, Gehölz- oder Rodungsanteil, den Sie nicht selbst abdecken. Dann brauchen Sie keinen Anbieter, der erst Technik anmietet, sondern einen Betrieb, der die Maschinen besitzt und die Formalitäten kennt – weil Sie gegenüber Ihrem eigenen Auftraggeber dafür geradestehen.

BrandlForst arbeitet seit 2017 als Forstbetrieb im Bayerischen Wald und übernimmt Teillose als Nachunternehmer: mit eigenem Fällkran und Bagger, Kalkulation in Ihren LV-Positionen und den Nachweisen, die im Vergabeverfahren verlangt werden.

Wer uns beauftragt

Vier Anlässe, aus denen Firmen uns dazuholen

Bau- & Generalunternehmen

Baufeldräumung im Bauzeitenplan

Im Erschließungs- oder Tiefbaulos steckt fast immer ein Baum- und Gehölzanteil, der nicht zum eigenen Gewerk gehört. Wir übernehmen ihn als abgegrenztes Los: Fällung, Rodung samt Wurzelwerk, Abtransport und Verwertung des Holzes. Weil wir das Holz als Forstbetrieb selbst verwerten, entfällt für Sie die Entsorgungsposition – häufig der größere Teil der Kosten.

GaLaBau- & Grünpflegebetriebe

Kranfällung, Problembäume, Wurzelstöcke

Der Rahmenvertrag für die Grünpflege läuft, aber der Starkbaum am Gebäude oder der Bestand mit Totholz übersteigt die eigene Ausrüstung. Wir kommen mit Fällkran und Seilklettertechnik dazu, ohne Ihnen den Kunden abzunehmen – als klar abgegrenzte Teilleistung mit eigenem Aufmaß.

Netzbetreiber & Energieversorger

Trassen, Freischnitt, Lichtraumprofil

Trassenpflege ist Mengengeschäft mit festen Zeitfenstern. Wir übernehmen komplette Abschnitte oder springen ein, wenn ein Vergabelos innerhalb der Vegetationspause abgearbeitet werden muss – einmalig oder im wiederkehrenden Pflegeintervall.

Forst- & Baumpflegebetriebe

Kapazitätsspitzen, Technik im Zukauf

Kollegenaufträge sind für uns normales Geschäft. Wenn Ihnen für einen gewonnenen Auftrag Mannschaft, Fällkran oder Rückekapazität fehlt, arbeiten wir als Subunternehmer im Forst zu – auf Ihre Rechnung, ohne eigenen Kundenkontakt, wenn Sie das so wollen.

Ausschreibung & Vergabe

Was wir für ausgeschriebene Aufträge mitbringen

Wer einen öffentlichen oder ausgeschriebenen Auftrag weiterreicht, haftet für seinen Nachunternehmer. Deshalb steht hier konkret, in welcher Form wir zuarbeiten – statt einer Zusicherung, dass wir „Erfahrung mit Ausschreibungen“ haben.

Kalkulation nach Leistungsverzeichnis
Wir rechnen in den Positionen, die in Ihrem LV stehen – nach Stück, laufendem Meter, Hektar oder Festmeter statt in Pauschalen. Damit ist unser Angebot prüffähig und lässt sich ohne Umrechnung in Ihre Kalkulation übernehmen.
Nachunternehmererklärung & Nachweise
Die im Vergabeverfahren üblichen Erklärungen und Nachweise zum eingesetzten Nachunternehmer reichen wir auf Anforderung ein. Sagen Sie uns, welches Formblatt Ihr Auftraggeber verlangt, dann kommt es ausgefüllt zurück.
Betriebshaftpflicht
Unsere Betriebshaftpflicht ist auf die Deckungssummen ausgelegt, die in Ausschreibungen für Baum-, Fäll- und Forstarbeiten üblicherweise gefordert werden. Die aktuelle Versicherungsbestätigung reichen wir auf Anforderung mit dem Angebot ein – Sie müssen ihr nicht hinterherlaufen.
Arbeit nach ZTV-Baumpflege
Schnittmaßnahmen führen wir nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Baumpflege aus. Wird in Ihrem LV darauf verwiesen, ist das für uns kein Sonderfall, sondern die normale Arbeitsgrundlage.
FLL-Baumkontrollrichtlinie
Die dokumentierte Regelkontrolle nach FLL-Richtlinie liefern wir mit Protokoll je Baum – die Form, in der Auftraggeber sie zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht ablegen müssen.
European Tree Technician (ETT)
Im Team arbeiten nach dem Standard des European Arboricultural Council zertifizierte Fachkräfte – die europaweit anerkannte Qualifikationsstufe oberhalb des European Tree Worker. Als personengebundener Nachweis ist sie in Eignungsprüfungen verwertbar.
Teillose & Rahmenverträge
Wir übernehmen einzelne Lose ebenso wie mehrjährige Pflegezeiträume mit festen Intervallen. Für wiederkehrende Leistungen kalkulieren wir Einheitspreise, die über die Vertragslaufzeit tragen.
Aufmaß & Dokumentation
Sie bekommen Aufmaß, Fotodokumentation und – wo gefordert – Nachweise zum Verbleib des Holzes und des Schnittguts. Das ist die Grundlage, die Sie für Ihre eigene Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber brauchen.
Vegetationszeit & Genehmigungen
Die Schonzeit vom 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz bestimmt bei Gehölzarbeiten den Terminplan. Wir sagen früh, was in Ihrem Zeitfenster machbar ist und wo eine Ausnahme beantragt werden muss – bevor es den Bauablauf trifft.

Eigene Maschinen statt angemieteter Termine

Fällkran Magni 6.30 mit Woodcracker CS750, Bagger mit passendem Greifer, Technik für Holzernte und Abtransport, dazu Baumkletterer in Seilklettertechnik für Fällungen, an die kein Kran herankommt. Die Ausrüstung gehört uns – ein Grund weniger, warum Ihr Zeitplan kippt. Und weil wir das anfallende Holz als Forstbetrieb selbst verwerten, fällt die Entsorgung nicht als eigene Kostenposition in Ihr Angebot.

Häufige Fragen

Fragen aus der Zusammenarbeit

Sie brauchen eine Position kalkuliert oder wollen wissen, ob ein Termin im Vergabezeitraum haltbar ist? Schicken Sie uns das Leistungsverzeichnis oder rufen Sie an – Sie sprechen direkt mit dem Betrieb, nicht mit einer Vertriebsstelle.

Für Kommunen & Gewerbe
Arbeiten Sie als Nachunternehmer für andere Firmen?

Ja. Wir übernehmen Baum-, Gehölz- und Rodungslose als Nachunternehmer für Bau- und Generalunternehmen, GaLaBau-Betriebe, Netzbetreiber sowie für Forst- und Baumpflegebetriebe mit Kapazitätsspitzen. Auf Wunsch ohne eigenen Kontakt zu Ihrem Auftraggeber.

Können Sie nach unserem Leistungsverzeichnis kalkulieren?

Ja. Wir geben ein prüffähiges Angebot in den Positionen Ihres LV ab – nach Stück, laufendem Meter, Hektar oder Festmeter. Schicken Sie uns das Leistungsverzeichnis, dann bekommen Sie die ausgefüllten Positionen zurück, nicht eine Pauschale, die Sie erst wieder aufteilen müssen.

Stellen Sie die im Vergabeverfahren geforderten Erklärungen aus?

Ja. Die üblichen Nachunternehmererklärungen und Eignungsnachweise reichen wir auf Anforderung ein. Nennen Sie uns das konkrete Formblatt Ihres Auftraggebers – wir füllen es aus und liefern es fristgerecht zurück.

Reicht Ihre Betriebshaftpflicht für öffentliche Ausschreibungen?

Für die Anforderungen, die in Ausschreibungen für Baum- und Forstarbeiten gängig sind, ist unsere Betriebshaftpflicht ausreichend dimensioniert. Weil die geforderten Deckungssummen je nach Auftraggeber und Auftragsvolumen unterschiedlich ausfallen, nennen wir Ihnen die genauen Summen vorab und legen die aktuelle Versicherungsbestätigung dem Angebot bei. So können Sie es prüfen, statt sich auf eine Zusage zu verlassen.

Wie kurzfristig sind Sie verfügbar?

Das hängt von Jahreszeit und Umfang ab: Im Winterhalbjahr ist die Auslastung bei Rodungen und Holzernte am höchsten, für Sturmschäden halten wir Kapazität frei. Rufen Sie an, dann bekommen Sie sofort eine ehrliche Aussage zum Termin statt einer Zusage, die nicht hält.

Welche Technik bringen Sie mit?

Einen Fällkran Magni 6.30 mit Woodcracker CS750, einen Bagger mit passendem Greifer, Technik für Holzernte und Abtransport sowie Baumkletterer in Seilklettertechnik für Problemfällungen. Die Ausrüstung gehört uns – wir mieten sie nicht erst an, wenn Ihr Termin steht.

Wie weit fahren Sie für einen Auftrag?

Der Betrieb sitzt in Fürsteneck im Bayerischen Wald. Im Raum Passau, Freyung-Grafenau, Regen und Deggendorf sind wir regelmäßig unterwegs; für größere Lose und mehrtägige Einsätze fahren wir bayernweit. Fragen Sie Ihre Fläche an, dann sagen wir, ob sich die Anfahrt für beide Seiten rechnet.

Übernehmen Sie auch nur einzelne Teillose?

Ja. Gerade das ist der Regelfall: Sie haben den Gesamtauftrag, uns geht das Baum- und Gehölzlos zu. Eine Mindestgröße gibt es nicht – entscheidend ist, dass die Abgrenzung zu Ihren eigenen Gewerken sauber definiert ist.

Jetzt durchstarten

Los zu vergeben? Schicken Sie uns die Positionen.

Leistungsverzeichnis, Flurstück oder ein paar Fotos genügen. Sie bekommen ein prüffähiges Angebot in Ihren Positionen und eine ehrliche Aussage zum Termin.