Baumfällung in Bayern

Baum fällen lassen

Ob einzelner Baum im Garten, Problembaum direkt am Haus oder ganze Fläche: Wir fällen mit Fällkran, Bagger und Seilklettertechnik – und räumen auf Wunsch gleich mit ab. Festpreis vorab, für Privatpersonen, Firmen und Kommunen.

Kosten

Was eine Baumfällung kostet

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, und wer ihn nennt, hat den Baum nicht gesehen. Den Ausschlag geben vier Dinge: Höhe und Stammdurchmesser, die Zugänglichkeit für Maschinen, das Umfeld – steht etwas darunter, das nicht getroffen werden darf – und die Frage, ob Holz und Wurzelstock mitgenommen werden sollen.

Ein freistehender Baum auf der Wiese ist eine überschaubare Arbeit. Derselbe Baum zwischen Hauswand, Stromleitung und Nachbargrundstück ist ein anderer Einsatz – dort wird stückweise abgetragen, und jedes Stück wird kontrolliert abgelassen oder vom Kran herausgehoben. Deshalb schauen wir vorher hin und nennen dann einen Festpreis.

Ausführlich im Ratgeber: Preise & Faktoren

Vor der Fällung klären

  • Genehmigung: Kommunale Baumschutzsatzung oder Landschaftsschutzgebiet?
  • Schonzeit: 1. März bis 30. September – Ausnahmen sind möglich.
  • Zufahrt: Kommt ein Kran oder Bagger an den Baum heran?
  • Entsorgung: Holz behalten oder komplett abfahren lassen?
Fällzeiten & Genehmigung

Je nach Lage

So fällen wir

Welche Technik zum Einsatz kommt, entscheidet der Standort – nicht der Katalog.

Nach Stadt

Baumfällung in Ihrer Stadt

Für diese Städte gibt es eine eigene Seite mit Details zu Kosten, Kranfällung und Ablauf vor Ort. Ihr Ort ist nicht dabei? Im Einsatzgebiet finden Sie alle Gemeinden, in denen wir arbeiten.

Häufige Fragen

Baum fällen lassen – kurz beantwortet

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Der Preis hängt vor allem von Höhe, Standort und Zugänglichkeit ab. Ein freistehender Baum auf der Wiese ist schnell erledigt, ein Baum zwischen Haus, Leitung und Gartenmauer braucht Kran oder Klettertechnik. Wir schauen uns die Lage an und nennen vorab einen Festpreis – ohne Nachschlag auf der Rechnung.

Brauche ich für die Fällung eine Genehmigung?

Das hängt vom Ort ab. In Bayern gibt es keine landesweite Baumschutzverordnung, aber viele Gemeinden haben eigene Satzungen, und in Landschaftsschutzgebieten gelten zusätzliche Regeln. Dazu kommt die Schonzeit vom 1. März bis 30. September, in der nur eingeschränkt gefällt werden darf. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.

Wie schnell geht das nach der Anfrage?

Für die normale Fällung stimmen wir einen Termin ab, der zu Ihnen und zur Schonzeit passt. Bei Gefahr im Verzug – ein angebrochener Ast über dem Gehweg, ein Baum nach dem Sturm – rücken wir kurzfristig aus; dafür gibt es den Notdienst.

Was passiert mit Stamm, Krone und Wurzelstock?

Auf Wunsch nehmen wir alles mit und übergeben eine geräumte Fläche. Verwertbares Stammholz können Sie behalten oder uns überlassen – das senkt den Preis. Den Wurzelstock fräsen wir bis unter die Grasnarbe, sodass die Fläche sofort wieder nutzbar ist.

Fällt ihr auch Bäume direkt am Haus?

Ja, das ist unser Schwerpunkt. Wo kein Platz für eine klassische Fällung ist, wird der Baum stückweise abgetragen – per Seilklettertechnik oder mit dem Fällkran, der die Stücke kontrolliert aus dem Arbeitsbereich hebt, statt sie fallen zu lassen.

Jetzt durchstarten

Baum weg – aber sicher. Sprechen Sie mit uns.

Ein einzelner Baum oder ein ganzer Bestand – kein Vorhaben ist uns zu klein oder zu groß. Sprechen Sie mit uns: ehrliche Beratung, faires Angebot, saubere Arbeit.